Seit Januar 2009 ergänzt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Als Eigentümer bzw. Bauherr von neu zu errichtenden Gebäuden sind Sie nun verpflichtet, den Energiebedarf anteilig mit regenerativen Energien (Solarwärme, Biogas, Holz, Geothermie) zu decken. Der Gesetzgeber lässt jedoch klimaschonende Ersatzmaßnahmen zu. Das sind zum Beispiel wirksame Wärmedämmung, Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Abwärme.
Ziel des Gesetzes ist es, dass sich der Anteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent erhöht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert nur über die Nutzungspflicht hinausgehende Maßnahmen.
Umfassende Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/